Diese AGB gelten für alle Leistungen der SantosLab GmbH (nachfolgend „nAIce Innovate") im Rahmen des Innovation Sprint Programms.
nAIce Innovate stellt dem Auftraggeber ein KI-Entwicklungsteam für einen Zeitraum von 3 Monaten zur Verfügung. Das Team entwickelt einen funktionsfähigen MVP (Minimum Viable Product) gemäß gemeinsam vereinbartem Briefing.
Im Leistungsumfang enthalten:
Der Auftraggeber zahlt eine einmalige Projektpauschale in Höhe von:
Zahlung: 50 % bei Auftragserteilung, 50 % bei Go-Live. Der Betrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
Das Projekt ist nach §3 FZulG als Forschungs- und Entwicklungsvorhaben förderfähig. nAIce Innovate unterstützt den Auftraggeber bei der Antragstellung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Die Auszahlung erfolgt direkt an den Auftraggeber. nAIce Innovate übernimmt keine Gewähr für die Bewilligung des Antrags.
Sämtlicher im Rahmen des Projekts erstellter Quellcode, Dokumentation und Konfiguration geht mit vollständiger Zahlung in das uneingeschränkte Eigentum des Auftraggebers über. Der Auftraggeber erhält ein unbefristetes, unwiderrufliches Nutzungsrecht. nAIce Innovate behält kein Eigentum, keine Lizenzforderungen und keine Nutzungsbeschränkungen.
Open-Source-Komponenten Dritter unterliegen den jeweiligen Lizenzen.
Nach Projektende kann der Auftraggeber den Teammitgliedern ein Einstellungsangebot unterbreiten. nAIce Innovate erhebt dafür keine Vermittlungsgebühr. Etwaige vertragliche Verpflichtungen der Teammitglieder gegenüber nAIce bleiben hiervon unberührt.
nAIce Innovate haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der Projektpauschale.
Änderungen des Leistungsumfangs während des Projekts bedürfen der Schriftform. nAIce Innovate informiert den Auftraggeber unverzüglich über etwaige Auswirkungen auf Zeitplan und Kosten.
Das Projekt beginnt zum vereinbarten Starttermin und endet nach 3 Monaten mit dem Go-Live. Eine vorzeitige Kündigung ist im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Bei Kündigung durch den Auftraggeber vor Ablauf der 3 Monate wird der bereits erbrachte Leistungsanteil abgerechnet, mindestens jedoch 50 % der Projektpauschale.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Kempten (Allgäu). Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand: Juli 2025